Führerschein mit 17
Führerschein mit 17
Was genau heißt eigentlich begleitendes Fahren? - Die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten vorausgesetzt, kann sich ein Jugendlicher ab 16 1/2 Jahren bei einer Fahrschule zur Fahrausbildung anmelden. Mit dem 17. Lebensjahr kann er dann die Fahrprüfung ablegen. - Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhält der Jugendliche eine Prüfbescheinigung. Sie wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres durch den regulären Führerschein ersetzt. - Mit der Prüfbescheinigung ist das Fahren nur in Deutschland erlaubt und bei jeder Fahrt muss eine in der Prüfbescheinigung eingetragene Begleitperson mitfahren. Mit dem Konzept der Geschäftsstelle Paffrath zum "Führerschein mit 17" wollen wir Sie unterstützen. Mit umfassenden Leistungen, von denen Ihre Kinder ebenso profitieren wie Sie: - Keine Beitragserhöhung! Das "Begleitete Fahren" schließen wir einfach in Ihre Kfz-Versicherung ein. Kopie der Prüfbescheinigung reicht. Ihr Beitrag bleibt gleich! - Kein Aufschlag ab 18! - Günstige Einstufung fürs erste eigene Auto! Der Start mit dem ersten eigenen Auto soll günstig sein? Wir machen es möglich. Das erste auf Ihr Kind zugelassene Auto versichern wir zu attraktiven Konditionen und mit einer Sondereinstufung.